Rechtsprechung
BGH, 17.11.1999 - 3 StR 142/98 (2) |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,9788) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Korrektur eines Verwerfungsbeschlusses - Wolters Kluwer
Aufhebung oder Änderung eines Beschlusses - Nachverfahren - Verwerfungsbeschluß
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98
- BGH, 17.11.1999 - 3 StR 142/98 (2)
Papierfundstellen
- NStZ 1999, 95
- NStZ-RR 1999, 261
- StV 1999, 205
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 3 StR 142/98
Ein nach § 349 Abs. 2 StPO ergangener Beschluß kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden (vgl. BGHSt 17, 94, 97, BGHR StPO § 349 11 Beschluß 2 m.w. Nachw.).
- OLG Jena, 18.03.2004 - 1 Ss 40/04 Es liegen aber die weiteren Voraussetzungen für ein Nachverfahren nach § 33a StPO , in dem eine Überprüfung des Verwerfungsbeschlusses ausnahmsweise möglich wäre, nicht vor (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 295; BGH, Beschluss vom 17.11.1999, 3 StR 142/98 zitiert nach juris).